Baadestr. 1, Parchim

Neuigkeiten

Fahrschule Torsten Poschmann in Parchim

Neuigkeiten für Berufskraftfahrer

aufgrund der aktuellen Situation sind erneut viele Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1 nicht in der Lage, geforderte Nachweise, die für eine Verlängerung ihrer Fahrerlaubnis benötigt werden, zu erhalten. Daneben finden momentan keine Weiterbildungen nach § 5 BKrFQG statt. Erlass hier lesen

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Fahrschule Torsten Poschmann in Parchim

Neue Regelungen ab 28.4.2020

Ab dem 28.4.2020 gelten die neuen Regelungen für Bußgelder in Deutschland. Viele Informationen darüber findet Ihr auf der Internetseite: https://www.bussgeldkatalog.org/

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Fahrschule Torsten Poschmann in Parchim

Ausbildung im Fahrsimulator

Freiwillig - Stressfrei - In Sicherheit

Die Fahrschule Poschmann ist nicht nur mit den modernsten Fahrzeugen ausgestattet, sondern legt auch viel Wert auf neuste Technik beim Lernen. Um das Erlernen des Fahrens sicher und stressfrei zu machen haben wir einen Fahrsimulator für PKW und LKW für Euch, den ihr freiwillig nutzen könnt.
Die Vorteile liegen auf der Hand. Mit dem Simulator könnt Ihr Euch voll und ganz auf die Übungen konzentrieren. Der stufenweise Aufbau der Übungen sorgt für frühe Erfolgserlebnisse. Auch grobe Fehler werden hier nicht wirklich gefährlich. Man lernt aus ihnen, ganz ohne Blechschäden. So werdet Ihr sicher auf die Schwierigkeiten im Straßenverkehr vorbereitet.


Fahrschule Torsten Poschmann in Parchim

Unser neuer Bus

Unser Fabrikneuer Automatik Bus MAN LION'S INTERCITY für die Klasse D - Ausbildung. Für unsere Fahrschüler wie immer nur das Beste.


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Eltern dürfen auf dem Fußweg radeln

Bislang mussten radelnde Eltern, die kleine Kinder begleiten, auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, während die Kinder mit ihrem Rad den Fußweg nutzen durften. Das wurde geändert: Eltern dürfen jetzt mit Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr gemeinsam auf dem Gehweg radeln. Eine gute Regelung, denn viele wissen ja wie wichtig es ist, gerade im Straßenverkehr, die lieben Kleinen nun näher zu wissen, um ggf. schneller eingreifen zu können.


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Neue Ampel-Regelungen für Radfahrer

Nicht alle unter Euch fahren jeden Tag mit dem Auto und deshalb hier eine Information für unsere Radler. Auch für Radfahrer an Ampelkreuzungen ändert sich etwas.
Bislang galten für Radler die Fußgängerampeln, wenn an Ampelkreuzungen keine eigenen Lichtzeichen für Radler vorhanden waren. Ab 2017 gilt nach Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten." Auf Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.


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E-Bikes auf Radwegen

Auf unseren Straßen und Radwegen gibt es immer mehr elektrisch unterstützte und rein elektrisch fahrende Räder. Es wurde nun begonnen, auch diese in die Regelungen mit einzubeziehen. Deshalb gilt ab 2017: E-Bikes, die bis Tempo 25 rein elektrisch fahren können, dürfen jetzt auch auf Radwegen rollen. Elektrische Fahrräder, die Fahrer bis zum diesem Tempo beim Treten unterstützen, durften das bislang schon. Kenntlich gemacht werden soll die Regelung mit einem neuen Verkehrsschild für E-Bikes. Die schnelleren Räder jedoch sind davon ausgenommen.


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Regelung für Rettungsgassen ab 2017

Das neue Jahr hat begonnen und neue Regelungen kommen auf uns als Verkehrsteilnehmer zu. Über die Einzelheiten dieser Neuerungen möchten wir Euch natürlich informieren, damit Ihr immer auf dem Laufenden seid.
Auf Autobahnen sowie außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung gilt ab diesem Jahr folgendes: Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es zum Stillstand kommt, müssen Autofahrer eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben bilden. Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts. Bisher sollte etwa bei vier Spuren die Gasse in der Mitte gebildet werden. Diese Regelung soll im Straßenverkehr für mehr Klarheit sorgen.