Der Führerschein und die einzelnen Klassen
Der Führerschein besteht aus verschiedenen Klassen, die Ihr alle bei uns erwerben können.
(gültig ab dem 19.1.2013)
Der Führerschein besteht aus verschiedenen Klassen, die Ihr alle bei uns erwerben können.
(gültig ab dem 19.1.2013)
Hier ein kleiner Überblick über Klassen des Führerscheins!
Kleinkrafträder bis 45 km/h
für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor. Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.
Alter: ab 15 Jahren
Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der alten Klassen M und S
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Krafträder bis 125 ccm
für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.
Alter: ab 16 Jahren
Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Krafträder bis 35 kW
für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.
Alter: ab 18 Jahren
Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem
Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber kein theoretische
Prüfung erforderlich
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Krafträder
für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, Leistung über 15 kW.
Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische
Prüfung erforderlich.
Einschluss: Klassen A1, A2 und AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Kraftfahrzeuge
für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen;
Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung
zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf maximal der Leermasse
des Zugfahrzeugs entsprechen.
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Kraftfahrzeuge mit Anhänger bis 750 kg
für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich
Kraftfahrzeuge mit Anhänger über 750 kg
für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg
für Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse haben.
Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung und danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Einschluss C1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit über 750 kg zulässige Gesamtmasse (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge)
Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
Vorbesitz: Klasse C
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung und danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Kraftfahrzeuge von 3,5t - 7,5t
für Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, maximal 7.500 kg zulässige Gesamtmasse und höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.
Alter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung und danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
C1 mit Anhänger
für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. Das zulässige Gesamtmasse der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen.
Alter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C1
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung und danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Wegfall der Bestimmmung zulässige Gesamtmasse Anhänger maximal Leermasse des Zugfahrzeugs.
Einschluss: BE sowie D1E, sofern Vorbesitz Klasse D1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Omnibusse ab 8 Sitzplätze
für Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Alter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindesalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung und danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Einschluss: Klasse D1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Omnibusse mit Anhänger
für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Alter: 18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindesalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Vorbesitz: Klasse D
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung und danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Einschluss: Klasse BE, D1E sowie C1E sofern Vorbesitz C1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Omnibusse bis 16 Sitzplätze
für Omnibusse mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die Länge darf maximal 8 Meter betragen.
Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung und danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
D1 mit Anhänger
für die Kombination aus D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse
Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
Vorbesitz: Klasse D1
Sonstige Regelungen: Wegfall der Bestimmungen zulässige Gesamtmasse der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen. Das zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeuges entsprechen. Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung und danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Einschluss: BE sowie C1E sofern Vorbesitz C1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
max. 60 km/h
für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen (auch mit Anhänger) mit maximal 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Wenn der Fahrer unter 18 Jahren ist beträgt das bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h. Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (auch mit Anhänger)gilt ein bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
Alter: 16 Jahre
Sonstige Regelungen: Einschluss AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
max. 40 km/h
für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Mit Anhängern ist höchstens 25 km/h erlaubt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h haben.
Alter: 16 Jahre
Sonstige Regelungen: keine
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bitte beachtet, dass diese Ausbildung in den Klassen C, CE und D über unsere HZA-Zertifizierung auch gefördert werden können!
(mit Bildungsgutschein von ARGE oder Arbeitsamt)