Berufskrafstfahrerqualifikation
Eco-Training/ AssistenzsystemeEine wirtschaftliche Fahrweise bedeutet Kenntnisse über Drehmoment, Leistungskurve sowie Kraftstoffverbräuche zu erlangen. Durch den verstärkten Einzug der Elektronik in den Fahrzeugen steigen auch die Anforderungen an den Fahrer. |
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Kontrollgeräte und SozialvorschriftenKenntnisse zu den sozialrechtlichen Vorschriften helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Rechtlich ist man immer auf dem aktuellen Stand und die Auffrischung trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. |
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GefahrenwarnehmungEntstehung von Gefahren, sowie Risiken erkennen und vermeiden. Das Modul zeigt verschiedene Möglichkeiten Unfälle zu verhindern. |
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SchadenspräventionDas Modul unterstützt den Fahrer bei der Entwicklung eines nachhaltigen Problembewußtseins. Es bezieht sich auf die negativen Folgen von Schäden und Unfällen für Fahrer und Unternehmen. |
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Sicherheit für Ladung und FahrgastLadungssicherung auf, in Fahrzeugen hat einen hohen Stellenwert. Unzureichende Ladungssicherung kann viele Ursachen haben, hat aber zumeist böse Folgen. Der Fahrer hat verantwortungsbewußt für das sichere Laden und Verstauen von Waren und Ladungen zu sorgen. |
Wer gewerblich Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine "Grundqualifikation".
Wer seinen Führerschein der Klasse D1, D1E, D oder DE vor dem 10. September 2008 erworben hat bzw. seinen Führerschein der Klasse C1, C1E, C oder CE vor dem 10.September 2009, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).
Die Grundqualifizierung hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren (sieben Jahre Übergangsfrist bei der Synchronisierung der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis mit der Dauer der Grundqualifizierung).
Die Verlängerung der Gültigkeit dieser Grundqualifizierung erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils fünf Jahre. Die Ausbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden. Um die Verlängerung zu bekommen ist ausschließlich die Teilnahme an dieser Fortbildung notwendig. Eine Prüfung ist nicht Bestandteil des Lehrgangs.
Wir führen diese Weiterbildung an Samstagen durch, ein individueller Termin ist nach Absprache jederzeit möglich. Für weitere Fragen stehen wir Euch jederzeit unter der Tel.-Nr. 03871 / 213354 oder 0174 / 1950955 zur Verfügung.
Zur Stärkung zwischendurch gibt es Bockwurst mit Brötchen und Kaffee.
Die geplanten Termine hierzu findet Ihr in unserem Kalender.
Ort der Weiterbildung:
Bildungsstätte
Fahrschule Poschmann
Hakenstraße 7
19370 Parchim
Oder:
externe Schulungen bei Euch in der Firma (zusätzliche Raumanerkennung erforderlich)
Abschluss: Teilnahmebescheinigung pro Modul oder Gesamtbescheinigung der 35 Stunden.
Kosten: auf Anfrage